Enteignungsabsichten

Mit zunehmendem Entsetzen lese ich, es gibt ernsthafte Überlegungen den Reisekonzernen zu erlauben Gutscheine bei Corona-Stornos auszugeben statt Rückerstattungen zu leisten. Da bleibe ich ja an meinem kundenfeindlichen Veranstalter hängen! Und, bitteschön, welche Reise sollte ich aus seinem arg begrenzten Angebot wählen? Eine völlig überteuerte Urlaubsreise oder eine einwöchige Rundreise in Gegenden, die mich nicht interessieren? Ich bin wieder mal entsetzt von den Diskussionen volksferner aber anscheinend unternehmensnaher Politiker. Warum soll ich meinem Reiseveranstalter einen Kredit auf eine ungewisse Zeit gewähren? Wenn das gewollt und sinnvoll sein sollte, dann bitte aus Steuermitteln und nicht zwangsweise nach dem Zufallsprinzip bei sowieso schon durch Reiseausfall Gebeutelten. Und wenn der Veranstalter dann doch pleite geht, gilt der Reisepreissicherungsschein nicht mehr und das Geld ist weg. Pech gehabt. Ein Klage gegen die Verursacher scheint mir dann durchaus erfolgversprechend, denn schließlich ist das eine Art klammheimlicher Enteignung. Aber ich will nicht klagen, besser wäre eine vernünftige Regelung von Anfang an. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Über die-laubes

Mehrere Jahrzehnte bei der Stadtverwaltung, Organisation, Presse, Medien und Internet und schließlich noch einige Zeit bei einer privatwirtschaftlich organisierten Marketinggesellschaft. Ich bin sehr gern Christ, liebe Jesus und bin leidenschaftlicher Privatier. Reisen mag ich, Gartenarbeit nicht oder anders ausgedrückt: "Wenn ich die Gartenarbeit am iPad erledigen könnte, hätte ich den schönsten Garten im Dorf."
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